Schulbegleitung

Was ist eine Schulbegleitung und wer bekommt sie?

Reichen die schulischen Hilfen für Ihr Kind nicht aus und hat es aufgrund seiner Behinderung einen spezifischen Hilfebedarf (sog. ➜ Eingliederungshilfebedarf), kann gegebenenfalls eine Schulbegleitung Ihr Kind während des Schulalltags unterstützen. Eine Schulbegleitung, auch persönliche Assistenz genannt,
 leistet lebenspraktische Hilfestellungen (z. B. beim An- und Ausziehen eines Kindes mit einer entsprechenden Körperbehinderung),
 übernimmt pflegerische Tätigkeiten (z. B. Hilfe beim Toilettengang),
 gibt Hilfen zur Mobilität (z. B. für blinde Schülerinnen und Schüler),
 unterstützt bei der Kommunikation (z. B. bei Kindern mit Autismus)
 leistet Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich.

Wie und wo beantrage ich eine Schulbegleitung?

Zuständig für die Bewilligung einer Schulbegleitung sind die Träger der Eingliederungshilfe. Dies ist bei einer geistigen oder körperlichen Behinderung (einschließlich Sinnesschädigung) der betreffende Bezirk und bei einer seelischen Behinderung Ihr zuständiges Jugendamt. Bei einer Autismus-Spektrum-Störung kommt es für die Zuständigkeit des Eingliederungshilfeträgers auf die Form der Störung an. Der Bezirk bzw. das Jugendamt prüft den Hilfebedarf Ihres Kindes und entscheidet, ob eine Schulbegleitung die notwendige und richtige Maßnahme ist, um den Hilfebedarf zu decken. Erforderlich dafür ist ein Antrag, den Sie als Erziehungsberechtige(r) für Ihr Kind stellen. Ihre Grundschule gibt in Zusammenarbeit mit dem MSD eine Stellungnahme zur Notwendigkeit einer Schulbegleitung ab. Suchen Sie deshalb im Vorfeld das Gespräch sowohl mit der Schule, als auch mit dem Träger der Eingliederungshilfe. Die Inklusionsberatung am Schulamt kann Sie hierbei ebenfalls unterstützen. Empfehlenswert ist die Organisation einer Schulbegleitung durch einen privaten Anbieter. Dies sind häufig Wohlfahrtsverbände.